Allgemeine Einkaufsbedingungen

ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN Nr.: 12/2014

Von Import & Export – Christian Burmester  (nachfolgend: IE-Burmester) 

I.      Allgemeines

  1. Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen IE-BURMESTER und dem Verkäufer/Lieferer (nachfolgend: Verkäufer) einschließlich der zukünftigen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen Nr.: 12/2014. Anderen Verkaufsbedingungen oder sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers wird hiermit widersprochen. Sie werden nicht angewendet. IE-BURMESTER ist berechtigt, seine Allgemeinen Einkaufsbedingungen Nr.: 12/2014 mit Wirkung für die zukünftige gesamte Geschäftsbeziehung mit dem Verkäufer nach einer entsprechenden Mitteilung zu ändern.
  2. Besteht zwischen dem Verkäufer und IE-BURMESTER eine Rahmenvereinbarung, gelten diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen sowohl für diese Rahmenvereinbarung als auch für den einzelnen Auftrag.
  3. Nur schriftlich erteilte Aufträge sind für IE-BURMESTER verbindlich. (Fern-) Mündliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch IE-BURMESTER.
  4. Die Erstellung von Angeboten ist für IE-BURMESTER kostenlos.
  5. Unterlagen oder sonstige Fertigungsmittel wie IE-Burmester, Zeichnungen, Modelle, Werkzeuge, technische Vorgaben oder ähnliches, die dem Verkäufer zur Verfügung gestellt werden oder die IE-BURMESTER dem Verkäufer bezahlt, dürfen nur für Lieferungen an IE-BURMESTER verwendet werden. Sie dürfen ebenso wenig wie die danach bzw. damit hergestellten Waren weder an Dritte weitergegeben noch für eigene Zwecke des Verkäufers benutzt werden. Sie sind geheimzuhalten und müssen unverzüglich ohne Zurückhaltung von Kopien, Einzelstücken oder ähnlichem in einwandfreien Zustand IE-BURMESTER ausgehändigt werden, sobald der Auftrag abgewickelt ist.
  6. Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
  7. Die vereinbarten Preise verstehen sich grundsätzlich frei der von IE-BURMESTER angegebenen Empfangsstelle einschließlich Fracht-, Verpackungs- und Nebenkosten. Mangels abweichender Vereinbarung übernimmt IE-BURMESTER bei unfreier Lieferung nur die günstigsten Frachtkosten. Soweit der Preis nicht einschließlich Verpackung vereinbart wurde, darf die Verpackung nur zum Selbstkostenpreis berechnet werden. Wiederverwendbare Verpackungen wie Kisten, Behälter usw. werden von IE-BURMESTER franko an den Verkäufer zurückgegeben und sind zum vollen Rechnungswert gutzuschreiben. Sonstiges Verpackungs- bzw. Füllmaterial wie Holzwolle, Papier usw. darf nicht berechnet werden.
  8. Preiserhöhungsvorbehalte bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von IE-BURMESTER.
  9. Rechnungen werden durch IE-BURMESTER entweder innerhalb 14 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen ohne Abzug beglichen.
  10. Zahlungs- und Skontofristen laufen ab Rechnungseingang, jedoch nicht vor Eingang der Ware bzw. bei Leistungen nicht vor deren Abnahme und, sofern Dokumentationen oder ähnliche Unterlagen zum Leistungsumfang gehören, nicht vor deren vertragsgemäßer Übergabe an IE-BURMESTER.
  11. Zahlungen können mittels Scheck oder Banküberweisung erfolgen, wobei es ausreichend ist, wenn der Scheck am Fälligkeitstag per Post abgesandt bzw. die Überweisung am Fälligkeitstage bei dem Bankinstitut in Auftrag gegeben wurde.
  12. Bei der Begründung des Zahlungsverzugs kann der Zugang einer Rechnung oder anderen Zahlungsaufstellung nicht durch den Empfang der Kaufsache ersetzt werden. Der Verzugszinssatz beträgt 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
  13. IE-BURMESTER kann Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte im gesetzlich zulässigen Umfang geltend machen.

III. Lieferfristen, Lieferumfang, Gefahrübergang

  1. Vereinbarte Liefertermine und -fristen sind verbindlich; drohende Lieferverzögerungen sind IE-BURMESTER unverzüglich mitzuteilen.
  2. Die bei Eintritt des Lieferverzugs bestehenden gesetzlichen Ansprüche können nicht ausgeschlossen werden. Nach fruchtlosem Ablauf einer im Verzugsfalle gesetzten angemessenen Nachfrist kann IE-BURMESTER vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz statt Leistung verlangen.
  3. Teillieferungen sind nur bei ausdrücklicher Zustimmung durch IE-BURMESTER zulässig; Mehr- oder Minderlieferungen sind nur im handelsüblichen Rahmen gestattet.
  4. Der Verkäufer trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung bis zur Übergabe der Ware am Bestimmungsort. Die Lieferungen sind auf seine Kosten gegen Transportschäden zu versichern.

 

  1. Eigentumsvorbehalt
  2. Bei bestehenden Eigentumsvorbehaltsrechten des Verkäufers geht das Eigentum an der Ware mit Bezahlung auf IE-BURMESTER über; andere Arten des Eigentumsvorbehaltes wie z. B. der sogenannte Kontokorrent- oder/und Konzernvorbehalt gelten nicht.
  3. § 449 Absatz 2 BGB ist nicht abdingbar.
  4. Gewährleistung, Schadensersatz, Verjährung
  5. Die Lieferung hat frei von Sach- und Rechtsmängeln zu erfolgen und muß den anerkannten Regeln der Technik und den vertraglich vereinbarten Eigenschaften, Normen sowie den Sicherheits-, Arbeitsschutz-, Unfallverhütungs- und sonstigen Vorschriften entsprechen.
  6. Bei Vorliegen eines Mangel stehen IE-BURMESTER die gesetzlichen Rechte und Ansprüche zu.
  7. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwei Jahre. Dies gilt nicht für Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise erstmals für ein Bauwerk verwendet werden.
  8. IE-BURMESTER hat die Lieferung innerhalb angemessener Frist auf etwaige Mängel hin zu untersuchen und ggf. gegenüber dem Verkäufer zu rügen. Die Rüge ist rechtzeitig, sofern sie innerhalb einer Frist von zehn Werktagen, gerechnet ab Wareneingang oder bei verborgenen Mängel ab Entdeckung, dem Verkäufer zugeht.
  9. Hat der Verkäufer Erklärungen über die Ursprungseigenschaft der Lieferung abgegeben so ist er verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, der dadurch entsteht, daß der erklärte Ursprung infolge z. B. fehlerhafter Bescheinigung oder fehlender Nachprüfungsmöglichkeit nicht anerkannt wird. Diese Haftung greift gegenüber dem Verkäufer nur bei schuldhaftem Verhalten oder beim Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft.
  10. Der Verkäufer ist verpflichtet, IE-BURMESTER hinsichtlich der zu liefernden Waren von Rechtsansprüchen in- und ausländischer Dritter, die aus in- oder ausländischen Patenten, Gebrauchsmustern, Urheber- oder sonstigen Rechten entstehen können, freizustellen bzw. im Falle einer derartigen Inanspruchnahme durch Dritte, den IE-BURMESTER daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Dies umfaßt auch Prozeßkosten, Schadensersatzleistungen sowie anfallende Umbau- und Umkonstruktionsarbeiten.
  11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
  12. Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, ist Erfüllungsort für die Zahlung und die Lieferung der Geschäftssitz von IE-BURMESTER.
  13. Wenn der Verkäufer, Kaufmann, eine juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz von IE-BURMESTER Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel- oder Scheckprozesses; Klagen gegen IE-BURMESTER können nur dort anhängig gemacht werden.
  14. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden unter Ausschluß des internationalen Privatrechts, des vereinheitlichten internationalen Rechts und unter Ausschluß des UN Kaufrechts.

VII.   Rechtswirksamkeit, Datenschutz

  1. Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen unwirksam seien oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Es gilt an ihrer Stelle das von den Parteien Gewollte, im Übrigen die gesetzliche Regelung. In keinem Fall wird die betreffende Bestimmung in diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen durch Geschäftsbedingungen des Verkäufers ersetzt.
  2. Etwaige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages durch den Verkäufer bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch IE-BURMESTER; dies gilt auch für eine Abweichung von der vertraglichen Schriftformerfordernis selbst.
  3. Rechtserhebliche Willenserklärungen des Verkäufers wie Kündigungen, Rücktrittserklärungen oder Verlangen nach Schadensersatz sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen.
  4. IE-BURMESTER ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten über den Verkäufer- auch wenn diese von Dritten stammen – im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten und zu speichern und durch von IE-BURMESTER beauftragte Dritte bearbeiten und speichern zu lassen.

 

Stand: September 2014